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Die Prüfungsordnung definiert die Begleithundprüfung als Nachweis der Ausbildung des Hundes als gehorsamen Jagd- Familien- und Begleithund. Der alltagstaugliche Hund darf nicht aggressiv sein, muß Nerverstärke haben, sich sicher im Straßenverkehr bewegen und Menschen sowie Artgenossen gelassen gegenübertreten. Diese Prüfung wird in drei Stufen abgenommen. Allein diese Definition zeigt die große Bedeutung dieser Prüfung für alle Hundeführer, unabhängig von Rasse, Alter und Geschlecht der Hunde. Ob Jäger, Liebhaber oder einfach Hundefreund, jeder will Freude an seinem vierläufigen Begleiter haben ohe Streß und Ärger.